Safety-Check, das Konzept für die persönliche Schutz-Ausrüstung
Unternehmen, die mit der „Christ Arbeitsschutz GmbH“ einen starken Partner an Ihrer Seite haben, profitieren gleich in mehrfacher Hinsicht von der geballten Fachkompetenz dieses Unternehmens. Als Mitglied der deutschlandweit agierenden Kompass-Gruppe sorgt Christ als verlässlicher Partner in Sachen Arbeitssicherheit dafür, dass die Ausstattung Ihres Betriebes mit PSA Schutzausrüstungen individuell abgestimmt wird. Die optimale Schutzausrüstung (PSA) wird für jeden Arbeitsplatz gesondert definiert. Auch wenn die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen für zehn Arbeitsplätze in einem Unternehmen sich auf den ersten Blick zu gleichen scheinen, kann PSA persönliche Komponenten beinhalten.
Zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs an Schutzausrüstungen dient der von der Kompass-Gruppe entwickelte „Safety-Check“. Die „Christ Arbeitsschutz GmbH“ bietet als Teil der Kompass-Gruppe nicht nur individuelle Beratungsleistungen auf höchstem Niveau. Die Kunden der Christ GmbH profitieren auch
– vom gemeinsamen Einkauf aller Kompass-Mitglieder
– vom regelmäßigen Wissenstransfer
– von einem perfekt abgestimmten Produktsortiment
– von ganzheitlichen Betrachtungsweisen
– und von Sicherheitskonzepten, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind nun einmal die Mitarbeiter. Darüber hinaus bieten optimale Sicherheitsmaßnahmen auch ganz konkrete Vorteile für das Unternehmen. Richtig verstandene Arbeitsschutzmaßnahmen führen zu Produktivitätssteigerungen, optimalen Arbeitsleistungen und verringerten Ausfallzeiten. Schon deswegen sollte auch Ihr Unternehmen den Kompass Safety-Check wichtig nehmen.
Ohne persönliche Schutzausrüstung geht es nicht
Der Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung ist in jedem Unternehmen und jeder Branche anders, weil eine Risikoanalyse spezifische Schutzmaßnahmen nahelegt. Es ist verständlich, dass in explosionsgefährdeten Bereichen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Ähnliches gilt für Bereiche, in denen Mitarbeiter es mit Chemikalien, flüssigen Metallen, strahlenden Stoffen oder Bakterienkulturen zu tun haben. Doch neben dem naheliegenden Bedarf an PSA Schutzausrüstung gibt es auch Schutzbedarf in weniger augenfälligen Arbeitsbereichen. Um der PSA Benutzungsverordnung zu entsprechen, muss die persönliche Schutzausrüstung sorgfältig auf die tatsächlichen oder möglichen Risiken hin abgeklopft werden. Dazu dient der Safety-Check. Er ist in Fragebögen organisiert. Diese berücksichtigen sämtliche Gefährdungspotenziale, die in einem Industrieunternehmen oder Handwerksbetrieb vorkommen können.
Der Vorteil einer optimierten persönlichen Schutzausrüstung liegt auf der Hand. Neben dem Faktor Produktivität sind für Unternehmen auch Faktoren wie Haftung, Kostenersparnis, das Einhalten von Sicherheitsvorschriften, ein optimiertes Sicherheitsmanagement oder die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern ausschlaggebend für die Nutzung des Kompass Safety-Checks. Mit einer persönlichen Schutzausrüstung ausgestattete Mitarbeiter profitieren von deren Funktionalität, von hohem Tragekomfort, klaren Vorgaben oder von der Einsicht, dass Ihr Wohl in allen Aspekten bedacht wird. An der persönlichen Schutzausrüstung zu sparen, kann ein Unternehmen am Ende viel kosten.
„Protective Equipment“ wird nicht nur arbeitsrechtlichen Vorgaben gerecht. Es verringert auch die psychische Belastung für jene, die mit erhöhten Risikofaktoren arbeiten müssen. Das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen, die mit dem Safety-Check ermittelt werden, minimiert die Risiken, die Dienste der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Anspruch nehmen zu müssen.
Nehmen Sie es mit persönlicher Schutzausrüstung genau
Wenn es um eine stimmige und vorschriftskonforme persönliche Schutzausrüstung (PSA) geht, ist nicht nur die Umsetzung der PSA Benutzungsverordnung (PSA BV) relevant. Jede Berufsgenossenschaft erstellt eigene Richtlinien, die ebenfalls einzuhalten sind. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fordert beispielsweise andere Dinge als andere Berufsgenossenschaften.
Das wichtige Thema „Protective Equipment“ betrifft
– die individuellen Sicherheitsbedürfnisse am Arbeitsplatz
– die Akzeptanz persönlicher Schutzausrüstungen unter den Mitarbeitern
– die Beachtung, die psychische Belastung und Stress als potenzielle Unfallverursacher verdienen
– die optimale Abstimmung aller Elemente von persönlichen Schutzausrüstungen
– die Bestimmungen der DGUV zur Unfallverhütung
– die Einhaltung der Richtlinie 89/686/EWG für normgerechte PSA
– die Dokumentationspflicht für persönliche Schutzausrüstung und Unfallverhütungsmaßnahmen
und ähnlich wichtige Themen. Mit dem Safety-Check erhalten Sie ein Komplettangebot, das Ihre Erfordernisse an persönlicher Schutzausrüstung abdeckt. Das Ergebnis des Safety-Checks und der auf Ihren Betrieb abgestimmten Schutzausrüstung PSA können Sie an den Produktionszahlen, am Umsatz oder der Unfallstatistik ablesen.
Kleiner Exkurs zur Richtlinie 89/686/EWG
Im Januar 2016 wurde die Überarbeitung der Richtlinie 89/686/EWG beschlossen. Demnach ergeben sich für viele Unternehmen einige Änderungen für die persönliche Schutzausrüstung. Diese haben zum Beispiel Einfluss auf die Kategorie iii der Konformitätserklärung. Unser Safety-Check berücksichtigt die jeweils geltenden Vorschriften für Schutzausrüstungen PSA inklusive aller Änderungen und Neuerungen, die die Kategorie iii oder andere Bereiche betreffen. Der Safety-Check erleichtert es Unternehmen, bei der Wahl persönlicher Schutzausrüstung sämtliche Vorschriften und Dokumentationspflichten einzuhalten. Mit persönlichen Schutzausrüstungen, die durch den Safety-Check ermittelt wurden, sind Sie bei Überprüfungen somit immer auf der sicheren Seite. Jede Kategorie persönliche Schutzausrüstung verlangt andere Unterlagen für die Vergabe eines CE-Zeichens.
Die PSA BV setzt in Deutschland die Inhalte der Richtlinie 89/686/EWG für eine persönliche Schutzausrüstung um. Sie nimmt die Hersteller ebenso in die Pflicht wie die Nutzer persönlicher Schutzausrüstungen. Gemäß der PSA Verordnung (PSA VB) ist die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen PSA als Mindestvorschrift in Sachen Sicherheit zu verstehen. Darüber hinaus reichende Maßnahmen sind durchaus möglich. Diese gehören aber nicht in den Bereich persönlicher Schutzausrüstungen, sondern umfassen ergänzende Maßnahmen, die jenseits der PSA Verordnung (PSA VB) liegen. Das kann zum Beispiel Regularien und Anforderungen betreffen, die die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) als eine von neun gewerblichen Berufsgenossenschaften erstellt. Berufsgenossenschaften wie die BGHM achten darauf, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren in den angeschlossenen Branchen minimiert werden.
Ist Arbeitsschutz Ihre persönliche Angelegenheit?
Bestmöglicher Arbeitsschutz ist im allgemeinen Interesse. Trotzdem sollten Sie als Unternehmer wie als Arbeitnehmer Arbeitsschutz als persönliche Angelegenheit ansehen. Die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung ist in Ihrem ureigenen Interesse – sowohl aus unternehmerischer, als auch aus persönlicher Sicht. Die Richtlinie 89/686/EWG ist eine allgemeine Richtlinie. Sie kann auch nach ihrer Anpassung nicht spezifisch genug sein, um alle Risikopotenziale abzudecken. Spezifischer in Sachen Schutzausrüstung PSA sind auch die Regularien der DGUV und ähnlicher Instanzen nicht. Der Safety-Check geht auf Ihre individuellen Bedingungen ein. Sofern die Beachtung der Richtlinie 89/686/EWG oder der Regularien der DGUV den Anforderungen in Ihrem Unternehmen genügen, ist alles bestens. Doch auch darüber hinaus kann eine persönliche Schutzausrüstung angezeigt sein. Zudem sind beim Arbeitsschutz persönliche Bedürfnisse zu berücksichtigen. Ein Asthmatiker, Diabetiker oder Allergiker bedarf beispielsweise oft besonderen Schutzes in Sachen persönlicher Schutzausrüstungen.
Als weiteres Beispiel bietet der Bereich „innerbetrieblicher Transport“ oft besondere Gefahren. Innerbetrieblicher Transport findet oft auf denselben Pfaden statt, auf denen das restliche Personal unterwegs ist. Hier ist nicht nur „Personal protective equipment“ oder „Equipment PPE“ als persönliche Schutzausrüstung nötig. Es kann auch darüber hinausgehende Vorschriften und ein detailliertes Prozedere geben, nach denen jeweils zu verfahren ist. Ihre persönliche Schutzausrüstung muss einen ebenso hohen Standard haben wie alle Verfahrensweisen, Verhaltensvorschriften und firmeninternen Sicherheitsmaßnahmen. Ihre Bestellabteilung bestellt die persönliche Schutzausrüstung, die durch den Safety-Check für jeden Arbeitsplatz ermittelt wurde, nach dem erstellten Safety-Plan. Das bedeutet für Ihr Unternehmen eine Vereinfachung des Beschaffungsprozesses. Die Vermeidung von „maverick buying“ – nicht auf die aktuellen Erfordernisse abgestimmten Einkäufen – spart Kosten ein. Sie erzielen ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis für die persönliche Schutzausrüstung. Ob diese der Kategorie iii angehört, spielt keine Rolle.
Für die Christ Arbeitsschutz GmbH hat jede Kategorie persönliche Komponenten. Ob es um Explosionsschutz (Ex Schutz) oder anderes geht: Immer sind Menschen und Familienschicksale betroffen. Jenseits aller spezifischen Erfordernisse, die Ex Schutz oder innerbetrieblicher Transport verlangen, möchte Christ durch die Bereitstellung moderner Schutzausrüstung PSA sicherstellen, dass alle Mitarbeiter am nächsten Tag gesund am Arbeitsplatz erscheinen können. Das ermittelte „Personal Protective Equipment“ (Equipment PPE) muss daher perfekt auf die Situation abgestimmt und verlässlich benutzt werden. Nur dann kann PSA persönliche Bestleistungen erbringen.